Prävention
Das Sozialkonzept von Crown Automaten GmbH
28.08.2013
Das Sozialkonzept für Spielhallen der Crown Automaten GmbH
Wir unterstützen den Kampf gegen die Spielsucht!
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen Glücksspiel-Monopol Regelung diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht.
Stationäre Automatenspiele waren auch bislang erlaubt, im Gegensatz zu Online-Sportwetten.
(Foto: ©Uwe Steinbrich/PIXELIO)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das deutsche Monopol für Glücksspiele und Sportwetten für unrechtmäßig erklärt. Der seit 2008 geltende
Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt es deutschen Unternehmen bislang, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. Stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten sind jedoch erlaubt. Auch
der Hightech-Verband Bitkom beurteilt die alte Regelung deshalb als widersprüchlich und begrüßt das Urteil der Richter.
Bitkom befürwortet die Abschaffung des Glücksspiel-Monopols unter anderem, weil er befürchtet, dass es eine schädliche Signal- wirkung für Start-ups im Internet haben könnte. "Wenn wir solchen
Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland", so Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Verbot öffnet Markt für andere EU-Länder
Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben,
sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen“, fordert Scheer. In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht bedeutend leichter zu
bewerkstelligen.
Online-Glücksspiele sind besonders bei Männern beliebt
Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und -Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. Das geht aus einer Erhebung von Forsa und Bitkom hervor.
Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden. CS