Recht
Bundesweit...
24.01.2013
Bundesweites Spielhallen-Gesetz vorgeschlagen
Im Abgeordnetenhaus in Berlin ist eine Entscheidung gefallen. Bis 2016 werden deutsche Spielbanken ihren Bestandschutz nur noch behalten. Danach muss jedes Unternehmen eine neue Lizenz beantragen. Ob diese dann genehmigt wird, liegt dann in den Händen der jeweiligen Bezirksleitung. Dies kündigte Wirtschaftsstaatssekretär Jens-Peter Heuer an.
Damit steht nicht nur die Zukunft vieler Spielhallen in Berlin in den Sternen. Das Spielhallen-Gesetz wird bundesweit eingesetzt werden. Dies ist das Ergebnis einer Sitzung der Bürgermeister des vergangenen Dienstags. Stefanie Bung, Abgeordnete der CDU, bestätigte dieses Vorhaben. Das erste Gesetz seiner Art soll vom Senat noch vor der Sommerpause in Angriff genommen werden. Denn die bundesweite Legalisierung von Spielbanken hatte einen wahren Boom ausgelöst, mit dem man einfach nicht gerechnet hatte. Allein von 2009 zu 2010 wurden mehr als 100 neue Spielhallen gebaut bzw. eingerichtet. Die Zahl der Spielautomaten verdoppelte sich fast seit dem Jahr 2005 und beträgt nun mehr als 10.500 Stück.
Um dem für 2016 geplanten Spielhallen-Gesetz zu entgehen, wurden zahlreiche Anfragen für eine Eröffnung gestellt. Doch die Beteiligten der Politik stellten klar, dass dies auch den aktuellen und zukünftigen bestand betreffen wird. Wer sich ab 2017 dann eine Lizenz für eine Spielhalle holen möchte, soll unter anderem einen Kurs für Suchtprävention absolviert haben und einen Sachkundenachweis über das Gefahrenpotential von Glückspielen vorzeigen können. Dazu kommt eine Regelung, dass Casinos zwischen 3 Uhr und 11 Uhr geschlossen sein müssen. Zusätzlich überlegt man die Anzahl der Automaten pro Casino zu reduzieren.
Ein wichtiger Punkt des Spielhallen-Gesetzes wird die Abstandsregel sein. Demnach müssen zwischen den Casinos mindestens 500 Meter Abstand bestehen. Wie das in einzelnen Fällen umgesetzt werden soll, haben die Betreiber zu verantworten wie es scheint. Jedoch wird damit die Ballung von Spielcasinos in großen Städten verhindert, welche von vielen Menschen einfach nur als störend empfunden werden.
Geschrieben von: MG
Quelle:
http://www.casino.de/news/news01475.html
Hessen: Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften
28.06.2012
Hessisches Spielhallengesetz
Eine Spielothek ist kein Lokal...
[ 02.05.12 - 12:03 Uhr ]
Wurde einem Wohnungseigentümer per Teilungserklärung die Berechtigung eingeräumt, in seinem Eigentum ein Lokal zu betreiben, darf er nicht einfach stattdessen eine Spielothek einrichten. Der Betrieb einer solchen ist nur dann möglich, wenn sie die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr belästigt als ein Lokal. (weiter lesen)
Hessen: Sportwetten in Gaststätten erlaubt
24.04.2012 09:51
Urteil Verwaltungsgericht Kassel
Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden: Gaststätteninhaber dürfen in Hessen Sportwetten vermitteln. Dies ergibt sich aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil (Az: 4 K 692/11.KS).
Begründung des Gerichts: Das staatliche Wettmonopol verstoße gegen EU-Recht.
Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung hatte ein Gaststättenbesitzer ohne Erlaubnis ein Sportwetten- terminal aufgestellt, mit dem Gäste im Internet Seiten internationaler
Wettveranstalter aufrufen konnten. Die Stadt Kassel verbot die Aufstellung. Dagegen klagte der Gaststätteninhaber im Jahr 2007. Nach Angaben des Gerichts wurde das Verfahren aber ausgesetzt, bis
der Europäische Gerichtshof (8. September 2010) und das Bundesverwaltungsgericht (24. November 2010 und 1. Juni 2011) die Rechtslage grundsätzlich geklärt hatten.
Das Gericht entschied jetzt gegen die Stadt Kassel. Zwar gäbe es keine Genehmigung, aber die Begründung des Verbotes durch das staatliche Wettmonopol sei nicht haltbar. Die Stadt kann noch gegen
das Urteil vorgehen.